Über die GTÜ

Als Kfz-Prüfstelle sind wir im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um.

 

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO Für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr bringen wir bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.